Heiz- und Klimasysteme — Meisterbetrieb TASG GmbHHeiz- & Klimasysteme
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Eingetragener Meisterbetrieb · HWK Cottbus 5 Jahre Garantie auf die Anlage Festpreis — Material + Montage Regional: Berlin & Brandenburg BAFA-Förderung bis 70 % Meisterbetrieb seit 2021 Eingetragener Meisterbetrieb · HWK Cottbus 5 Jahre Garantie auf die Anlage Festpreis — Material + Montage Regional: Berlin & Brandenburg BAFA-Förderung bis 70 % Meisterbetrieb seit 2021
StartFörderungFörderung Wärmepumpe 2026
Förderung 2026 · Stand Mai 2026

Förderung Wärmepumpe 2026 — bis zu 70 % vom Staat

Grundförderung, Klima-Tempo-Bonus, Einkommens-Bonus und Effizienzbonus addieren sich auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Hier finden Sie alle Sätze, den Ablauf „Antrag vor Auftrag" und konkrete Eigenanteil-Beispiele — verständlich erklärt vom Meisterbetrieb.

TASG-Meister mit staatlich geförderter Wärmepumpe
70 % BAFA-Förderung
bis 70 %Maximale Förderquote
30.000 €Max. förderfähig (EFH)
21.000 €Max. Zuschuss
KfW 458Zuschuss-Programm

2026 ist der Staat beim Heizungstausch so großzügig wie nie: Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann bis zu 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Diese Seite erklärt alle vier Bonus-Bausteine, die korrekte Reihenfolge „Antrag vor Auftrag", die Unterschiede zwischen KfW-Zuschuss 458 und der §35a-Steuerermäßigung — und rechnet drei realistische Eigenanteil-Beispiele durch.

Die Wärmepumpen-Förderung 2026 im Überblick (BEG EM)

Die zentrale Förderung für Wärmepumpen im selbst genutzten Wohngebäude läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Auszahlung wickelt die KfW über den Zuschuss 458 ab. Inhaltlich gelten die bekannten BAFA-Fördersätze; deshalb spricht man umgangssprachlich oft weiter von der „BAFA-Förderung". Entscheidend ist: Es handelt sich um einen direkten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss — kein Kredit.

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung plus mehreren Boni, die sich addieren. Über allem steht ein harter Deckel: Mehr als 70 % der förderfähigen Kosten gibt es nicht, egal wie viele Boni zusammenkommen. Förderfähig sind im ersten selbst genutzten Einfamilienhaus zudem maximal 30.000 € Investitionskosten — alles darüber zahlen Sie voll selbst.

Die vier Förder-Bausteine 2026

  • Grundförderung 30 %: für jede förderfähige Wärmepumpe — unabhängig von Einkommen oder Alteranlage. Der Sockel, den jeder bekommt.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus bis 20 %: für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder ausreichend alte Gasheizung austauschen. Sinkt nach aktuellem Stufenplan in den Folgejahren ab.
  • Einkommens-Bonus 30 %: bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE) von bis zu 40.000 € pro Jahr. Wird über den Steuerbescheid nachgewiesen.
  • Effizienzbonus 5 %: für besonders effiziente Wärmepumpen, etwa mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan/R290) oder bei Nutzung von Erdreich/Wasser als Wärmequelle.

Förder-Boni 2026 in der Übersicht

Die folgende Tabelle fasst die Bausteine zusammen. Die Prozentsätze beziehen sich immer auf die förderfähigen Kosten (max. 30.000 € im EFH). Die Summe ist auf 70 % gedeckelt:

BausteinSatzVoraussetzung
Grundförderung30 %jede förderfähige Wärmepumpe
Klimageschwindigkeits-Bonusbis 20 %Selbstnutzer, Tausch alter fossiler Heizung; sinkt stufenweise
Einkommens-Bonus30 %zvE des Haushalts bis 40.000 €/Jahr
Effizienzbonus5 %natürliches Kältemittel oder Erd-/Wasserwärme
Maximale Förderung (Deckel)70 %Summe aller Boni, fest gedeckelt

Wichtig: Klima-Tempo- und Einkommens-Bonus lassen sich kombinieren, doch durch den 70-%-Deckel „verfällt" rechnerisch ein Teil, wenn man Grund (30) + Tempo (20) + Einkommen (30) + Effizienz (5) = 85 % addiert. Mehr als 70 % werden nie ausgezahlt. Welche Kombination für Sie tatsächlich greift, prüfen wir individuell.

Antrag vor Auftrag — die wichtigste Regel

Die häufigste und teuerste Falle bei der Förderung ist die falsche Reihenfolge. Beim KfW-Zuschuss 458 muss der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. „Vorhabenbeginn" ist nicht erst die Montage, sondern bereits ein verbindlicher, unbedingter Liefer- oder Leistungsvertrag. Wer also vorab einen Auftrag erteilt und dann den Antrag stellt, verliert den kompletten Zuschuss.

Der Gesetzgeber hat dafür eine saubere Lösung vorgesehen: Sie schließen mit uns einen Vertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderung enthält. Der Vertrag existiert also, die Umsetzung hängt aber rechtlich von der Förderzusage ab. So ist die Reihenfolge gewahrt. Genau so formulieren wir Ihren Vertrag — fördersicher, geprüft und ohne Risiko für Sie.

  1. Beratung & Angebot — wir legen Anlage und förderfähige Kosten fest und nennen einen verbindlichen Festpreis.
  2. Fördersicherer Vertrag — Abschluss mit aufschiebender Bedingung „Förderung". Damit beginnt das Vorhaben noch nicht im Sinne der KfW.
  3. Antrag bei der KfW — wir reichen den Zuschussantrag 458 inklusive Bestätigung des Fachunternehmens ein, bevor gebaut wird.
  4. Förderzusage — erst danach starten Bestellung und Montage. Die Bedingung im Vertrag ist erfüllt.
  5. Verwendungsnachweis & Auszahlung — nach Fertigstellung reichen wir den Nachweis ein, der Zuschuss fließt aufs Konto.

KfW-Zuschuss 458 oder §35a — was lohnt sich?

Neben der Zuschussförderung gibt es die steuerliche Alternative nach § 35a EStG: 20 % der Lohnkosten von Handwerkerleistungen, maximal 1.200 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen — ohne vorherigen Antrag. Das klingt bequem, ist bei einer kompletten Wärmepumpe aber fast immer die schwächere Wahl, weil nur der Lohnanteil zählt und bei 1.200 € gedeckelt ist.

Wichtig: Beide Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Sie können nicht gleichzeitig den KfW-Zuschuss kassieren und denselben Betrag über § 35a absetzen. § 35a ist deshalb vor allem dann interessant, wenn die Zuschussförderung nicht in Frage kommt — etwa bei einer reinen Reparatur oder wenn Fristen versäumt wurden.

KriteriumKfW-Zuschuss 458§ 35a EStG
Förderhöhebis 70 % der Kosten20 % der Lohnkosten
Maximalbetragbis 21.000 € (EFH)max. 1.200 €/Jahr
Antrag vorab nötig?ja, vor Auftragnein
Auszahlungdirekter Zuschussüber Steuererklärung
Für komplette WPklar empfohlennur als Notlösung

Welcher Weg in Ihrem Fall die höchste Ersparnis bringt, hängt von Einkommen, Heizungsalter und Investitionssumme ab. Eine detaillierte Kostengegenüberstellung finden Sie auch in unserem Ratgeber Heizung tauschen — Wärmepumpe Kosten.

Beispielrechnung: 30.000-€-Anlage — was bleibt als Eigenanteil?

Was am Ende wirklich übrig bleibt, zeigt sich erst nach Abzug der Förderung. Wir rechnen eine Wärmepumpe mit 30.000 € förderfähigen Kosten — dem Höchstbetrag im selbst genutzten Einfamilienhaus — in drei realistischen Förderstufen durch:

FörderstufeQuoteZuschussEigenanteil
Nur Grundförderung30 %9.000 €21.000 €
Grund + Tempo + Effizienz55 %16.500 €13.500 €
Höchstförderung (Deckel)70 %21.000 €9.000 €

Die Spanne ist erheblich: Zwischen reiner Grundförderung und Höchstsatz liegen 12.000 € Unterschied beim Eigenanteil. Genau deshalb lohnt es sich, die Förderung sauber zu planen, statt sie nebenbei mitzunehmen. Der Bedarfsrechner schätzt Ihre voraussichtliche Quote in wenigen Minuten — den verbindlichen Wert bestätigen wir beim Vor-Ort-Termin.

Welche Wärmepumpe wird gefördert?

Gefördert werden Wärmepumpen, die im förderfähigen Geräteverzeichnis gelistet sind und die geforderten Effizienzwerte erreichen. In der Praxis erfüllen moderne Luft/Wasser-Wärmepumpen — wie die von uns verbauten AERMEC-Geräte — diese Anforderungen problemlos. Den Effizienzbonus von 5 % gibt es zusätzlich für Anlagen mit natürlichem Kältemittel oder für Erd- bzw. Wasser-Wärmepumpen. Welche Bauart für Ihr Gebäude sinnvoll ist, klären wir bei der Auslegung — mehr dazu auf unserer Seite zu Luft/Wasser-Wärmepumpen.

Jetzt antragen lohnt sich — der saisonale Effekt

Erfahrungsgemäß schnellt die Nachfrage nach Wärmepumpen und Förderanträgen im Herbst nach oben, wenn die erste Kälte kommt und alte Heizungen ausfallen. Dann sind Fachbetriebe ausgelastet, Geräte knapp und Termine rar. Wer den Heizungstausch im Frühjahr oder Sommer plant, sichert sich nicht nur einen entspannten Montagetermin, sondern auch die aktuell noch hohe Stufe des Klimageschwindigkeits-Bonus — der nach dem Stufenplan künftig sinkt. Frühzeitige Planung zahlt sich also doppelt aus.

Ihre Förderwege 2026 auf einen Blick

Welcher Weg passt zu Ihrem Vorhaben? Wir prüfen die optimale Kombination und übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung.

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KfW-Zuschuss 458

Der direkte Zuschuss bis 70 % für die komplette Wärmepumpe. Antrag vor Auftrag, fördersicherer Vertrag, kein Kredit. Wir wickeln Antrag und Nachweis für Sie ab.

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Boni stapeln

Bonus-Check

Grund 30 % + Tempo bis 20 % + Einkommen 30 % + Effizienz 5 %, gedeckelt auf 70 %. Wir prüfen, welche Boni Ihnen zustehen und wie hoch der Zuschuss real ausfällt.

Boni prüfen →
Alternative

§ 35a Steuerbonus

20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr, ohne Antrag — sinnvoll nur, wenn keine Zuschussförderung greift. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich das für Sie lohnt.

Kosten vergleichen →
TASG-Meister mit Klemmbrett bei der Förderprüfung

Förderung richtig nutzen — ohne Fallstricke

„Die meisten Förderfehler passieren vor der ersten Schraube: Auftrag erteilt, dann Antrag gestellt — und der Zuschuss ist weg. Ich formuliere Ihren Vertrag fördersicher, reiche den KfW-Antrag vor dem Start ein und sage Ihnen vorher klar, welche Quote für Sie realistisch ist. Sie wissen vom ersten Termin an, was unter dem Strich übrig bleibt."
— Ihr Meister von TASG, Heiz- und Klimasysteme Berlin & Brandenburg

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 maximal?
2026 sind über die BAFA-Heizungsförderung (BEG EM) maximal 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Diese Höchstquote setzt sich zusammen aus 30 % Grundförderung, bis zu 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus, 30 % Einkommens-Bonus (bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €) und 5 % Effizienzbonus. Die Boni werden addiert, der Förderhöchstsatz ist jedoch fest auf 70 % gedeckelt. Förderfähig sind im selbst genutzten Einfamilienhaus maximal 30.000 € Investitionskosten — die maximale Auszahlung beträgt damit 21.000 €.
Muss ich den Förderantrag vor oder nach der Beauftragung stellen?
Bei der KfW (Zuschuss 458) muss der Antrag grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Voraussetzung ist ein bereits abgeschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderung enthält. Der Vertrag wird also abgeschlossen, die Umsetzung beginnt aber erst, wenn der Antrag gestellt bzw. die Förderung zugesagt ist. Wer eigenmächtig ohne Antrag mit dem Einbau beginnt, verliert den Anspruch. Wir formulieren den Vertrag fördersicher und übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA, KfW-Zuschuss 458 und §35a?
Die Heizungsförderung für Wärmepumpen läuft 2026 als KfW-Zuschuss 458 — die KfW wickelt die Auszahlung ab, die inhaltlichen Förderregeln stammen aus dem BEG EM (umgangssprachlich oft weiter „BAFA-Förderung" genannt). §35a EStG ist die steuerliche Alternative: 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, ohne vorherigen Antrag. §35a lohnt sich nur, wenn Sie keine Zuschussförderung in Anspruch nehmen — beides für dieselbe Maßnahme zu kombinieren ist nicht zulässig. Für eine komplette Wärmepumpe ist der KfW-Zuschuss fast immer deutlich vorteilhafter.
Wie viel Eigenanteil bleibt bei einer Wärmepumpe für 30.000 € nach Förderung?
Bei einer Anlage mit 30.000 € förderfähigen Kosten und der Höchstförderung von 70 % erhalten Sie 21.000 € Zuschuss — der Eigenanteil beträgt rund 9.000 €. Erreichen Sie 55 % (30 % Grund + 20 % Tempo + 5 % Effizienz, ohne Einkommens-Bonus), bleiben rund 13.500 € Eigenanteil. Bei der reinen Grundförderung von 30 % zahlen Sie etwa 21.000 € selbst. Welche Quote für Sie gilt, hängt von Heizungsalter, Haushaltseinkommen und Gerätewahl ab.
Sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus 2026 wirklich stufenweise?
Ja. Der Klimageschwindigkeits-Bonus beträgt 2026 noch bis zu 20 % für den selbstnutzenden Eigentümer, der eine alte fossile Heizung (Öl, Kohle, Gas-Etagenheizung oder Gasheizung ab einem bestimmten Alter) austauscht. Er ist als Anreiz für frühes Handeln konzipiert und sinkt nach dem aktuellen Stufenplan in den Folgejahren ab. Wer den Tausch jetzt angeht, sichert sich die hohe Bonusstufe — das ist der Hauptgrund, den Antrag nicht auf später zu verschieben.
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Der Bedarfsrechner schätzt Ihre Förderquote, den Zuschuss und den Eigenanteil — in 3 Minuten. Den fördersicheren Vertrag und den KfW-Antrag übernehmen wir.