
Für effiziente Wärmepumpen gibt es BAFA-Zuschüsse; hocheffiziente Klimaanlagen können ebenfalls förderfähig sein. Unabhängig davon gilt der Steuerbonus nach §35a EStG.
20 % der Montage-/Lohnkosten (max. 1.200 € pro Jahr) mindern direkt die Einkommensteuer — bei privat genutzten Bestandsimmobilien. Voraussetzung ist die getrennte Ausweisung von Material und Lohn, die wir standardmäßig vornehmen.
Die konkrete Förderhöhe klären wir individuell; diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.